Rechtsverfolgung bei absichtlichen Vertragsbrüchen

Sicherheit bei Sedo

Verträge sind bindend und können nicht ohne weiteres „aufgekündigt“, „gelöscht“ oder „zurückgezogen“ werden. Dies gilt insbesondere für die über den Sedo-Marktplatz geschlossenen Domain-Kaufverträge. Verweigert ein Vertragspartner die Erfüllung grundlos, muss man dies nicht einfach hinnehmen.

Sedo ist bemüht, jeden Kunden im Rahmen des rechtlich Möglichen bei der Durchsetzung seines Vertrages zu unterstützen. Dabei muss zwischen den einzelnen Verträgen und Rechtsmöglichkeiten im Rahmen eines normalen Domainkaufs bei Sedo unterschieden werden:

Der Domain-Kaufvertrag

Dieser Vertrag kommt regelmäßig mit Annahme eines Gebots auf dem Marktplatz zustande. Der Inhalt dieses Online-Vertrages ist als Hilfe für beide Parteien vor Abgabe eines Gebotes einsehbar und auch zu akzeptieren. Er gilt nur zwischen Käufer und Verkäufer. Wichtigste Bestandteile sind der Kaufpreis und die konkrete Domain.

Verweigert nach Vertragsschluss eine der Parteien die Erfüllung des Vertrages, so ermittelt unser Transfer-Agent zunächst den Grund und verhandelt eine gütliche Lösung. Sind diese Verhandlungen ohne Ergebnis, z.B. weil eine Partei nicht reagiert, so wird die Dienstleistung „Transfer“ ohne Kosten für die vertragstreue Partei abgebrochen.

Dieser Abbruch hat  grundsätzlich keine Auswirkung auf den Kaufvertrag. Er ist und bleibt im Regelfall gültig und kann von Ihnen privat durchgesetzt werden.

Sedo kann in diesem Schritt lediglich unterstützend für Sie tätig werden. Wir dürfen den Kaufvertrag zwar nicht selbst einklagen, können jedoch sämtliche für den Fall relevanten Tatsachen bezeugen. Entsprechende Anfragen können direkt an den zuständigen Transfer-Agenten gerichtet werden.

Die Treuhand-/ Transferverträge

Diese Verträge sind über die AGB der Sedo GmbH mit jeder der Kaufvertragsparteien eigenständig geregelt und treten mit Abschluss eines Domain-Kaufvertrages in Kraft.

Die Provision der Sedo GmbH entsteht im Gegenzug für die Erfüllung dieser Dienstleistung „Treuhand- / Domaintransfer“. Die AGB besagen u. A., dass im Regelfall der Verkäufer die Provision zu tragen hat. 

Bricht Sedo den Transfer gezwungenerweise ab, so besteht weiterhin der Anspruch auf die Provision. Das hat folgenden Grund: Die Sedo GmbH kann den Vertrag erfüllen, wird daran jedoch durch eine verweigernde Partei gehindert. Natürlich wäre es nun unbillig, den entsprechenden Betrag weiterhin von dem Verkäufer zu fordern, wenn dieser nicht „der Schuldige“ am Abbruch ist. Sedo wird in diesem Fall konsequent die Provision vom anderen Teil einfordern.

Wir arbeiten stets daran, Spaßbieter oder ähnliche nicht erwünschten Vorkommnisse auf unserem Marktplatz zu verhindern, damit dieser noch sicherer wird. Vorbeugend spiegelt sich dies unter anderem in der Zertifizierungspflicht unserer Kunden wieder.  Darüber hinaus wird Sedo seine internationale Marktpräsenz verstärkt nutzen, um unbegründete Vertragsbrüche zu verfolgen.

Kai Recke
Syndikusanwalt der Sedo GmbH