Konkurrenz belebt das Geschäft

UDRP bekommt Konkurrenz durch Preissenkung

 


Herrscht Streit über die Berechtigung an einer Domain, so ist in vielen Fällen die Durchführung eines Schiedsverfahrens nach den Regeln der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) die praktisch erfolgreichste Lösung (Wir berichteten). Dieses Schiedsverfahren wird von verschiedenen Organisationen unabhängig voneinander durchgeführt. Jetzt zeigt sich ein positiver Nebeneffekt dieser Konkurrenz. 


I. Die Schiedsorganisationen

Die Regeln der UDRP sind zentral vorgegeben durch die ICANN und verbindlich gültig für generischen TLDs wie, z.B. alle .com Domains.  Die ICANN selbst führt das Schiedsverfahren aber nicht durch.

 

Derzeit gibt es vier verschiedene Organisationen, welche eine UDRP Durchführung ermöglichen:

 

- Asian Domain Name Dispute Resolution Centre (ADNDRC)
- The National Arbitration Forum (NAF)
- World Intellectual Property Organization (WIPO)
- The Czech Arbitration Court (CAC)

 

Zwar sind diese Unternehmen ebenfalls an, durch die ICANN vorgegebene, grundlegende Verfahrensregeln gebunden. In Fragen der jeweiligen Gebührenhöhe, eingesetzter Kommunikationsmittel und  Auswahl der Richter sind sie jedoch frei. Dadurch entsteht ein gewisser Konkurrenzkampf, denn selbstverständlich bemessen sich die Bedeutung und auch der Verdienst eines solchen Schiedsgerichts maßgeblich durch die Anzahl der dort durchgeführten Verfahren.

 

II. Die Gebühren

Die Gebühren zahlt immer der Antragstellende in einem UDRP Verfahren. Für diesen ist also sehr interessant, welches der Unternehmen die niedrigsten Kosten verursacht. Als Vergleich sei hier die Entscheidung über eine streitige Domain durch einen Richter genannt: Diese kostet total bei der

 

- ADNDRC: 1000 USD (Richtergebühr 500 USD, Verfahrensgebühr 500 USD)
- NAF: 1300 USD (Keine Angaben)
- WIPO: 1500 USD (Richtergebühr 1000 USD, Verfahrensgebühr 500 USD)
- CAC: 1300 EUR (Richtergebühr 900 EUR, Verfahrensgebühr 400 EUR)


III. Die Neuerung

Der CAC wird nun zum 15.03.2010 eine vergünstigte Gebühr in Höhe von 500 EUR (250 EUR / 250 EUR) einführen. Diese gilt für alle Fälle, in welchen eine Antwort und damit Verteidigung des Domaininhabers nicht zu erwarten ist. Der CAC geht dabei davon aus, dass in solchen Fällen der Richter nur eine sehr kurze Begründung seiner Entscheidung geben muss und damit der Aufwand deutlich geringer ist.

 

Sollte sich im Verfahren herausstellen, dass der Inhaber sich unerwarteter Weise doch verteidigt, so müssen die fehlenden Gebühren nachgezahlt werden.

 

IV. Fazit

Grundsätzlich sind geringere Gebühren natürlich zu begrüßen. Gerade finanziell schwächere  Rechteinhaber können so in klaren Fällen einfachen und schnellen Rechtsschutz erlangen. Auch wird sich das Fallaufkommen des CAC sicherlich erhöhen.

 

Für den Domaininhaber könnte dies aber auch negative Folgen haben. Es bleibt nämlich abzuwarten, ob die Reduzierung der Gebühren ebenfalls zu einer Reduzierung der richterlichen Sorgfalt führt. Die Sorge des vereinfachten reverse hijacking liegt nahe. Die WIPO hat bereits angekündigt nachzuziehen und ebenfalls geringere Gebühren einführen zu wollen, ohne jedoch ein konkretes Datum zu nennen.

Kai Recke
Syndikusanwalt der Sedo GmbH